„Wirtschaftliches Eigentümer Registergesetz“: Achtung, auch Gemeinden betroffen - Deadline 1. Juni, hoher Strafrahmen

Die Wortschöpfung verursacht in den Köpfen der Gemeinden wahrscheinlich Fragezeichen. Fakt ist: seit dem 15. Jänner 2018 gilt das „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ (Kurz: WiEReG). Für Gemeinden bedeutet dies, dass auch sie ihre Gesellschaften, Vereine oder Stiftungen melden müssen. Ganz wichtig: die Meldung muss bis zum 1. Juni 2018 erledigt sein. Der Strafrahmen ist heftig: bis zu 100.000 Euro bei grober Fahrlässigkeit, 200.000 Euro sind es bei Vorsatz.

Um was geht’s? Das WiEReG ist Teil der so genannten Geldwäscherrichtlinie. Ziel des Registers ist es, zuerst den wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und dann dies über das Unternehmensserviceportal zu melden. Wichtig für Gemeinden: es sind auch ihre Unternehmen betroffen, auch jene, die zur Nutzung von Finanzierungsvorteilen bei Investitionen gegründet wurden.

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer? Wenn natürliche Personen mehr als 25 Prozent an einem Unternehmen besitzen (Gesellschaftsanteile), gelten sie als wirtschaftliche Eigentümer. Darüber hinaus kann das wirtschaftliche Eigentum auch durch das Ausüben von Kontrollrechten begründet sein. Komplizierter wird es, wenn keine natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer festgestellt werden kann. Dann sind als Ersatztatbestand die natürlichen Personen der obersten Führungsebene des Unternehmens zu melden. Dies kann im Fall von Gemeinden etwa der Bürgermeister sein.

Wohin kommt die Meldung? Das Unternehmerserviceportal ist die Plattform zur Meldung. Steuerliche Vertreter oder Einrichtungen können dies selbst erledigen. Wichtig ist, dass auch Änderungen bei den Eigentümerverhältnissen zu melden sind. Hier gilt eine Frist von einem Monat ab Änderung. Eine automatische Meldung wird nur gemacht, wenn am Unternehmen ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind.

Sollten Unklarheiten bei der Meldung auftreten, stehen die Experten der GemNova gerne behilflich zur Seite.

Hier geht es zum Gesetz.

Foto: Shutterstock

Einkaufsplattform
E-Vergabe

Hinweis: Sie wurden von einem Produkt im Newsletter auf diese Seite umgeleitet? Bitte oben einloggen und weiterleiten lassen.

Kooperationspartner von GemNova