VRV 2015 – Große Herausforderungen für die Gemeinden, kompetente Unterstützung seitens der GemNova

Im Oktober 2015 trat die Voranschlags-und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (kurz: VRV 2015) in Kraft. Diese verpflichtet die Länder und Gemeinden, spätestens für das Finanzjahr 2020 oder – sofern sie der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen – spätestens für das Finanzjahr 2019 entsprechende
Voranschläge und Rechnungsabschlüsse zu erstellen. Im Auftrag des Tiroler Gemeindeverbandes bietet die GemNova den Tiroler Gemeinden Beratung und Unterstützung bei der Vermögenserfassung und -bewertung gemäß den Regelungen der VRV 2015 an.

Maßgebliches Ziel ist es, auf Basis der Grundsätze von Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit eine möglichst getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage aller Gebietskörperschaften zu erhalten.

In diesem Sinne besteht der Haushalt aus drei Komponenten: dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen und Erträge werden nach dem Soll-Prinzip ermittelt und dargestellt), dem Finanzierungshaushalt (Einzahlungen und Auszahlungen werden nach dem Kassenprinzip ermittelt) und aus dem Vermögenshaushalt (Vermögen und Schulden werden nach dem Wertprinzip gegenübergestellt). Gemäß den Vorgaben aus der Verordnung ist es nun erforderlich, spätestens zum 01.01.2019 bzw. 01.01.2020 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen

Voraussetzung dafür ist die Erfassung und Bewertung des Vermögens, was die Tiroler Gemeinden vor eine große Herausforderung stellt. Im Rahmen der Partnerschaft von Kufgem GmbH, dem Steuerberater Dr. Helmut Schuchter und der GemNova, wurden die Gemeinden bereits im Herbst 2016 im Rahmen einer „Roadshow“ über die Ziele, Grundzüge und Maßnahmen zur VRV 2015 umfassend informiert. Die Kufgem GmbH führte in diesem Zuge ausführliche Einschulungen in das eigens von ihr entwickelte Software-Tool „k5-EB Eröffnungsbilanz“ durch.

Nach Abschluss aller Informations- und Schulungsmaßnahmen übernehmen nun die zu diesem Thema umfassend geschulten und spezialisierten Mitarbeiter der GemNova die weitere Begleitung der Tiroler Gemeinden. Angeboten werden unter anderem Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der VRV 2015, wie auch spezifische Unterstützung speziell im Prozess der Vermögenserfassung und -bewertung.

Die angesprochene hochspezialisierte Ausbildung der GemNova-Mitarbeiter erfolgte an der Hochschule FH Campus Wien, und schließt mit der Prüfung und Zertifizierung zum „Experten für die VRV 2015“ ab. Lehrinhalte sind – um nur einige zu nennen – Themenbereiche wie "Einführung in das neue Haushaltsrecht“, „Personalkosten, Personalrückstellungen, Pensionsprognose“, „Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Risiko und Haftungen“, „Bewertung von Gemeindeanlagen“, etc.

Für die Einführung der VRV 2015 wird den Gemeinden ein Leitfaden zur Verfügung gestellt, der in Kooperation von Steuerberater Dr. Schuchter, Amtsleiter Dr. Kandler, der Firma Kufgem und der GemNova erstellt worden ist. An der Erstellung dieses umfassenden Werkes hat auch das Amt der Tiroler Landesregierung maßgeblich mitgewirkt und empfiehlt den Gemeinden, diesen Leitfaden als Grundlage für die Erstellung und Bewertung des Sachanlagevermögens anzuwenden. Der Leitfaden kann bei der GemNova jederzeit ab Juli 2017 angefordert werden.

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen jederzeit seitens GemNova zur Verfügung:

Christoph Carotta, Projektverantwortlicher VRV
Tel. +43 50 4711 42
Mobil: +43 660 237 73 32
E-Mail: c.carotta@gemnova.at

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