Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Schwellenwerte-Verordnung (um zwei weitere Jahre) bis 31.12.2016 verlängert wurde.
Mit der erstmals im Jahr 2009 (anlässlich der Finanz- und Wirtschaftskrise) erlassenen Verordnung wurden einige für die tägliche Beschaffungspraxis wichtige Schwellenwerte erhöht.
So können seit dem Jahr 2009 zB Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Auftragswert in Höhe von EUR 100.000,- (exkl USt) direkt an ein Unternehmen vergeben werden.
Ohne Verlängerung der Verordnung wären Direktvergaben nur bis zu einem Auftragswert in Höhe von EUR 50.000,- (exkl USt) zulässig.
Eine weitere wichtige Erleichterung betrifft die Möglichkeit, im Baubereich bis zu einem Auftragswert in Höhe von EUR 1.000.000,- (exkl USt) auf das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung zurückzugreifen. Ohne Verlängerung der Verordnung wäre diese Vergabeverfahrensart nur bis zu einem Auftragswert in Höhe von EUR 300.000,- (exkl USt) zulässig.
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