Vorsicht! Mögliche Gesundheitsgefährdung bei länger stillgelegten Gebäuden

In den durch die Corona-Krise temporär stillgelegten Gebäuden kann Trink- u. Brauchwasser sehr rasch stark verkeimen und eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefährdung darstellen. Die Expert*innen von GemNova, BIG und TÜV AUSTRIA geben Tipps und unterstützen mit individuellen Qualitätssicherungssystemen.

Durch Schließung oder zumindest starke Nutzungs-Einschränkung vieler Einrichtungen wie insb. Kindergärten, Schulen, Vereinsheimen und anderen öffentlich genutzten Gebäude kann es bei den Trinkwasser-Entnahmestellen bei längerem Verweilen des Wassers in der Hausinstallation in Folge zu geringer Nutzung zu einer signifikanten Vermehrung von Mikroorganismen wie z.B. Legionellen und Pseudomonas aeruginosa kommen.

Besonders betroffen können vor allem die über einen langen Zeitraum ungenützten Duschen und Waschräume sein, da die sich im stillgestandenen Wasser gebildeten Legionellen über die Wasser-Aerosole in die Lunge eindringen und zu schweren Erkrankungen führen können. Die Hygieneexpert*innen des TÜV AUSTRIA empfehlen Betreibern und Hausverantwortlichen, die (Trink)Wasserentnahmestellen grundsätzlich längstens alle 72 Stunden zu spülen, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser kontinuierlich ausgetauscht wird.

Nach der monatelangen Corona-bedingten Betriebsunterbrechung der in vielen Kindergärten und Schulgebäuden befindlichen Bewegungsräume und Turnsäle ist die ausreichende Spülung der Trinkwasserleitungen sicherzustellen, fachkundige Probenahmen und -untersuchungen jedenfalls zu empfehlen. Erforderlichenfalls sind je nach Anlage individuelle Maßnahmen einzuleiten, damit auch nach der Wieder-Inbetriebnahme keine Gefährdung der Gesundheit vom Trinkwasser ausgeht. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Hygiene der TÜV AUSTRIA Group beraten gemeinsam mit den Objekt & Facility Management-Fachleuten der Bundesimmobilien GmbH (BIG) individuell, welche Maßnahmen in der aktuellen Situation sinnvoll und kostensparend umgesetzt werden können, damit nach dem Wiederhochfahren von Gebäuden und Betriebsanlagen auch sicheres Trinkwasser geliefert werden kann.

Verantwortung liegt immer beim Betreiber
Glücklicherweise können wir in Österreich davon ausgehen, dass uns immer und überall sauberes Trinkwasser zur Verfügung steht. In allen Tiroler Gemeinden können wir es bedenkenlos verwenden und trinken - das ist durchaus nicht überall in der Welt selbstverständlich. Umso wichtiger ist es, mit dem wertvollen Wasser richtig umzugehen. Wie jedes Lebensmittel ist auch Wasser ein verderbliches Gut - und deswegen sollten wir darauf achten, dass es nicht zu lange in den Leitungen steht, sondern dass es bewegt wird. Wasser muss fließen!

Bakterien können in geringer Konzentration in jedem Wasser vorkommen. Wenn sie in eine Trinkwasseranlage gelangen, die Temperatur entsprechend hoch und die Stehzeit des Wassers lange ist, können sie sich vermehren und somit die Gesundheit gefährden. Deshalb gibt es in Österreich gesetzliche und normative Vorgaben, die jeden Anlagenbetreiber dazu verpflichten, regelmäßig die Trinkwasserqualität in seiner Anlage überprüfen zu lassen. Dafür verantwortlich ist der jeweilige Betreiber und das wird im Falle unserer Kindergärten, Volks- und Mittelschulen etc. die jeweilige Gemeinde sein. Aus Untätigkeit und Sorglosigkeit können Haftungsthemen entstehen.

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